Am 29. November 2021 hat der Grosse Rat einer Verfassungsänderung zugestimmt, um das Stimmrechtsalter 16 auf Kantons- und Gemeindeebene einzuführen. Damit sollen Jugendliche bereits ab 16 Jahren auf Kantons- und Gemeindeebene wählen und abstimmen sowie Wahlvorschläge, Referenden, Volksvorschläge und Initiativen unterzeichnen und einreichen dürfen. Am passiven Wahlrecht soll sich dabei nichts ändern: Wer ein politisches Amt bekleiden will, muss nach wie vor 18 Jahre alt sein. Änderungen der Verfassung müssen zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Daher kommt es am 25. September 2022 zur Volksabstimmung.
Stimmbevölkerung wird älter
Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmberechtigten mit 90 zu 58 Stimmen (ohne Enthaltungen), der Vorlage zuzustimmen. Er möchte mit der Einführung des Stimmrechtsalters 16 ermöglichen, dass die Stimmen der Jungen mehr Gewicht gegenüber der immer älter werdenden Stimmbevölkerung erhalten. Zudem soll mit Stimmrechtsalter 16 an die politische Bildung in der Volksschule angeknüpft werden. Nach dem Willen des Grossen Rates sollen die Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit nicht zwei Jahre warten müssen, bis sie ihr Stimmrecht ausüben können. Eine frühe Mitsprachemöglichkeit kann nach Auffassung des Grossen Rates ein langfristiges Interesse an Politik wecken. Dies fördere die Stimm- und Wahlbeteiligung.
Ziviles und politisches Mündigkeitsalter wären nicht mehr deckungsgleich
Eine Minderheit im Grossen Rat lehnt das Stimmrechtsalter 16 ab. Die zivilrechtliche Mündigkeit ab 18 Jahren und die politische Mündigkeit sollen sich aus ihrer Sicht nicht unterscheiden. Auch lehnt sie es ab, dass für das aktive und das passive Stimmrecht, aber auch im Vergleich zum Bund unterschiedliche Altersgrenzen gelten sollen. Für die Ratsminderheit ist zudem unklar, ob die Jugendlichen ihre politischen Rechte ab 16 Jahren auch tatsächlich nutzen würden.
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