Um eine Weiterverbreitung von Covid-19 zu verhindern, resp. einzudämmen, hat der Bundesrat heute ein Verbot für Veranstaltungen mit über 1000 Personen beschlossen, welches vorerst bis zum 15.03.2020 in Kraft bleibt. Aufgrund der vom Bundesrat erklärten besonderen Lage hat im Kanton Bern das Kantonale Führungsorgan heute die Führung und Koordination im Zusammenhang mit dem Coronavirus übernommen.
Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen sind weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass die Veranstalter nachweisen können, dass keine Personen anwesend sind, die in den vorangehenden 14 Tagen aus Covid-19-betroffenen Regionen angereist sind. Zudem muss gewährleistet sein, dass bekannt ist, wer an den Veranstaltungen anwesend ist. Dies, um die Kontakte nötigenfalls nachverfolgen zu können. Die Behörden des Kantons Bern appellieren an die Veranstalter, bei den Entscheiden ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen. Diese Massnahmen gelten mindestens bis am 15. März 2020.
Zudem wurde nach Rücksprache mit den Regierungsstatthaltern beschlossen, ab sofort im gesamten Kanton auch kleinere, lokale Fasnachtsveranstaltungen abzusagen. Dies, weil sie die obgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen können.
An den Schulen im Kanton Bern finden weiterhin Unterricht und Lehrveranstaltungen statt. Schulschliessungen würden durch die Kantonsärztin angeordnet und so rasch als möglich kommuniziert.
Der Kanton Bern hat seit 15 Uhr eine Hotline in Betrieb, über die sich Veranstalter betreffend die Rahmenbedingungen informieren können (Tel. 0800 634 634).
Sämtliche Informationen zur Situation im Kanton Bern sind auf der Website www.be.ch/corona zusammengestellt.