Der Regierungsrat hat beschlossen, das teilrevidierte Gesetz über die Archivierung (ArchG) per 1. Februar 2025 in Kraft zu setzen. Damit wird unter anderem die Voraussetzung geschaffen, dass die bestehenden und historisch wertvollen Archive der drei bis Ende 2016 staatlichen psychiatrischen Kliniken in das Staatsarchiv überführt werden können (Universitäre Psychiatrische Dienste Bern, Psychiatriezentrum Münsingen, Psychiatrische Dienste Biel-Seeland – Berner Jura, seit 2018 Hôpital du Jura Bernois SA). Zudem soll die Archivierung der Psychiatrieakten auch für die Zukunft sichergestellt werden. Die Gesetzesänderung ermöglicht es zudem, Staatsbeiträge an wichtige Forschungseinrichtungen wie das Gosteli-Archiv zu gewähren. Ein grosser Teil der notwendigen Anpassungen der Verordnung über die Archivierung (ArchV) tritt ebenfalls am 1. Februar 2025 in Kraft. Eine Ausnahme bilden die Verordnungsanpassungen in Bezug auf die digitale Langzeitarchivierung von kommunalen Daten aus von Kanton und Gemeinden gemeinsam genutzten Applikationen, an der derzeit noch gearbeitet wird.
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