Bei den Gesamterneuerungswahlen am Sonntag, 27. März 2022 wählen die Stimmberechtigten des Kantons Bern die 160 Mitglieder des Grossen Rates und die sieben Mitglieder des Regierungsrats.
Für die Grossratswahlen müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am Montag, 10. Januar 2022, 12 Uhr, im Original beim für den Wahlkreis zuständigen Regierungsstatthalteramt eintreffen. Listen- und Unterlistenverbindungen müssen dem zuständigen Regierungsstatthalteramt bis Montag, 17. Januar 2022, 12 Uhr, gemeldet werden.
Die Wahlvorschläge für den Regierungsrat müssen spätestens am Montag, 24. Januar 2022, 12 Uhr, im Original bei der Staatskanzlei eintreffen. Eine allfällige Stichwahl findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt. Zu einem zweiten Wahlgang sind erstmals nur Kandidierende zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens drei Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.
Detailregelungen zur Wahl des Bernjurassischen Rates folgen voraussichtlich Ende August
Am Sonntag, 27. März 2022 werden auch die Mitglieder des Bernjurassischen Rates (BJR) gewählt. Den Beschluss zu dieser Wahl wird der Regierungsrat erst fassen, nachdem die Referendumsfrist zur vom Grossen Rat beschlossenen Revision des Gesetzes über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (Sonderstatutsgesetz) abgelaufen ist. Das Gesetz schafft für den BJR anstelle der bisherigen Wahlkreise Courtelary, Moutier und La Neuveville einen einheitlichen Wahlkreis. Die Detailbestimmungen für die Wahl des BJR wird der Regierungsrat voraussichtlich Ende August erlassen.