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31. Mai 2022
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Medienmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ist ab sofort möglich

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern haben seit heute die Möglichkeit, ein elektronisches Patientendossier (EPD) zu eröffnen. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) arbeitet mit dem EPD-Anbieter xsana zusammen und betreibt im Kanton vorerst drei Dossier-Eröffnungsstellen. Mit dem EPD nimmt die Vernetzung in der Gesundheitsversorgung im Kanton weiter zu und die Behandlungsqualität kann verbessert werden.

Das Elektronische Patientendossier (EPD) soll zu einer umfassenden, digitalen Sammlung wichtiger Informationen rund um die Gesundheit jeder einzelnen Person werden. Über das EPD können medizinische Daten online abgelegt und eingesehen werden. Somit sind wichtige Gesundheitsinformationen jederzeit für berechtige Gesundheitsfachpersonen zugänglich. Zwei der wichtigsten Ziele des EPD sind eine bessere Behandlungsqualität und eine höhere Patientensicherheit. Für die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ist das EPD ein wichtiges Element in der integrierten, patientennahen Versorgung. Durch eine zentrale Hinterlegung der Gesundheitsdaten ist es beispielsweise für zugriffsberechtigte behandelnde Ärztinnen und Ärzte einfacher, an Grundinformationen zu gelangen. Dadurch wird Zeit gespart (Notfall, Unterlagen, Testresultate, Stammdaten) und es wird ein aktiver Beitrag zur Eindämmung der Gesundheitskosten geleistet.

SwissID als Voraussetzung für EPD

Für das elektronische Patientendossier ist eine elektronische Identität (SwissID) notwendig. Personen, die noch keine SwissID haben, können diese im Vorfeld der Eröffnung eines EPD erstellen. Diese elektronische Identität SwissID ist eine Art digitaler Ausweis, vergleichbar mit dem Zugriff auf das eBanking, und übernimmt die Funktion einer digitalen Identitätskarte. Mit der elektronischen Identität können sich die Nutzerinnen und Nutzer sicher identifizieren, um auf ihre elektronischen Gesundheitsdaten im EPD zugreifen zu können.

Das elektronische Patientendossier wird vor Ort an einem der drei Eröffnungsstellen in Bern, Biel und Thun eröffnet. Der Kanton Bern nutzt in der Anfangsphase bestehende Registrierungsstellen der kantonalen Verwaltung. Für die Eröffnung des elektronischen Patientendossiers werden folgende Unterlagen benötigt: Gültige Identitätskarte oder Pass (bei ausländischen Pässen auch gültiger Ausländerausweis); AHV-Ausweis oder Krankenkassen-Karte; Bestätigung der geprüften elektronischen Identität (SwissID) oder das ausgedruckte Antragsformular für eine SwissID. Für die Erstellung eines EPD ist eine vorgängige Terminbuchung erforderlich.

Weiterführende Informationen zum EPD, dem Eröffnungsprozess und zur Terminbuchung finden Sie unter www.be.ch/epd

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