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23. Januar 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Gesetz über die digitale Verwaltung tritt in Kraft

Ab dem 1. März 2023 wird für die öffentliche Verwaltung im Kanton Bern der Grundsatz «digital first» gelten. Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes (DVG) und die Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) genehmigt. Die Bevölkerung und die Wirtschaft sollen zukünftig digital mit dem Staat verkehren können, und auch Abläufe innerhalb oder zwischen Behörden sollen papierlos erfolgen.

Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes (DVG) und die Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) genehmigt. Beide Erlasse werden per 1. März 2023 in Kraft treten. Kernpunkt ist das digitale Primat: Alle Behörden müssen digital arbeiten und kommunizieren, ausser sie können ihre Aufgabe so nicht wirksam erfüllen. Auch Personen, die in ihrer beruflichen Eigenschaft mit Behörden verkehren (wie andere Behörden, Unternehmen, Vereine oder Subventionsempfängerinnen und -empfänger) müssen dies neu digital über die von den Behörden angebotenen Applikationen oder Webformulare tun.

Für Privatpersonen, die als solche – etwa als Steuerzahlende oder Gesuchstellende – mit dem Staat verkehren, bleibt die Nutzung der digitalen Mittel dagegen grundsätzlich freiwillig. Das DVG verpflichtet die Behörden zudem zur digitalen Inklusion: Staatliche Leistungen müssen auch im digitalen Raum allen Menschen zugänglich sein. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass weiterhin alle den Zugang zur öffentlichen Verwaltung finden.

Das DVG ermöglicht es dem Kanton weiter, Digitalisierungsprojekte der Gemeinden zu unterstützen, indem er ihnen die Mitbenutzung kantonaler Informatiksysteme als Basisdienste ermöglicht. Zudem will der Gesetzgeber, dass Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung von den mit Steuergeldern finanzierten Ergebnissen der Digitalisierung profitieren können: Behördliche Software, Daten und andere Inhalte sollen grundsätzlich als «open source» bzw. als offenes Wissen veröffentlicht werden.

Die Verordnung konkretisiert das Gesetz

Die DVV konkretisiert das digitale Primat in verschiedener Hinsicht. Sie sieht etwa vor, dass Behörden ihre Akten digital führen müssen, erweitert den Begriff der «Schriftlichkeit» auf digitale Dokumente, stellt klar, dass auch Personalprozesse digitalisiert werden und regelt die Identifikation bei der Benutzung digitaler Leistungen.

Darüber hinaus legt die DVV die ersten Basisdienste fest, die von Gemeinden und anderen Behörden mitbenutzt werden können: das kantonale Netzwerk BE-Net, den Identifikationsdienst BE-Login und den virtuellen Arbeitsplatz des Kantons. Sie setzt zudem auf Regierungs- und Verwaltungsebene Organe ein, um die Digitalisierung zu steuern und voranzutreiben und regelt den Einbezug der Gemeinden in die sie betreffenden Digitalisierungsentscheide des Kantons. 

Umsetzung ist bereits im Gang

Mit dem Erlass des DVG und der DVV werden die schon lange andauernden Arbeiten der Behörden im Kanton Bern zur Digitalisierung ihrer Leistungen nicht neu gestartet, sondern unterstützt und gefördert.

Die Digitalisierung ist ein ständiger Prozess und wird nicht von heute auf morgen abgeschlossen sein. Auch der Fachkräftemangel sowie die finanziellen Rahmenbedingungen setzen dem Tempo der Digitalisierung gewisse Grenzen. Daher werden Umsetzungsvorhaben nach Kosten- und Nutzengesichtspunkten priorisiert. Und in vielen Bereichen wird die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsabläufen erst mit der geplanten Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) möglich sein, welche die Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung der erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren und der Verwaltungsbeschwerdeverfahren schaffen soll. Daher sieht die DVV Übergangsfristen vor, um den Behörden die schrittweise Anpassung ihrer Abläufe zu ermöglichen.

Für interessierte Fachpersonen aus Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft bietet der Kanton Webinare an, um auf die Bestimmungen des DVG und der DVV sowie ihre Auswirkungen näher einzugehen. Die Termine und Zugangsinformationen sind auf www.be.ch/dvg verfügbar.

Strategie des Regierungsrates für die digitale Verwaltung

Im März 2022 erliess der Grosse Rat des Kantons Bern ohne Gegenstimme das Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG). Es schafft die Rechtsgrundlage dafür, die Vision der Strategie des Regierungsrates für die digitale Verwaltung umzusetzen:

  • Die Bevölkerung kann sämtliche Geschäfte mit der Verwaltung digital abwickeln.
  • Die Wirtschaft wickelt die Geschäfte mit der Verwaltung standardmässig digital ab.
  • Die Verwaltung hat ihre Geschäftsprozesse modernisiert und wickelt Geschäfte untereinander digital ab.

Engagement 2030: So entwickelt sich der Kanton Bern

Der Kanton Bern fördert gezielt die Digitalisierung. Es ist einer der Entwicklungsschwerpunkte der Richtlinien zur Regierungspolitik 2023-2026. Darin hat der Regierungsrat fünf strategische Ziele formuliert, um seine Vision 2030 umzusetzen. So will der Kanton die Lebensqualität der Bevölkerung steigern, eine führende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umweltbereich spielen sowie seine Ressourcenstärke und Wirtschaftskraft erhöhen.

Alle Details zu den fünf Zielen: www.be.ch/engagement2030

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